ANONYME WEBSEITEN - TREUHAND DOMAINVERWALTUNG
Na, wenn das mal nicht nach hinten losgeht…
Diese Mail kam nämlich bei mir bereits 5x an und bei anderen bereits deutlich öfter. Und auch die angeführte Quelle bei Heise scheint mir in diesem Fall nicht anwendbar, denn wie Heise selbst schreibt:
Das Urteil aus Köln ist als Ausnahme zu werten, da die meisten Gerichte grundsätzlich auch in der einmaligen Versendung einer nicht bestellten Werbe-E-Mail unzulässiges Spamming sehen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Reklame-Mail an einen Geschäftsmann oder eine Privatperson geht, da im zweiten Fall ein Eingriff in das gleichfalls von Paragraf 823 Absatz 1 BGB geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht vorliegt
Die nächste Frage, die sich stellt, ist natürlich die, warum man denn Anonyme Webseiten braucht. In der Regel kann dies doch nur einen Grund haben, und zwar den, dass man etwas “Halbseidenes” auf die Beine stellen möchte. Der aktuelle Poker-Hype und das Werbeverbot für Glücksspiele lassen grüssen…
Nix für mich!
ANONYME WEBSEITEN
GIBT ES HIER:INFOFON:
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URTEIL: EINE EINZIGE MAIL IST KEIN UWG-VERSTOSS
http://www.lampmannbehn.de/spam.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/78396UNSUBSCRIBE@TREUH***-DOMAINVERWALTUNG.COM