Abmahnung wegen fehlender Mindestinformationen in Ihrer elektronischen Post
Das neue “Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister” mit u.a. neuen Regelungen auch für elektronische Geschäftsbriefe (EMails) wurde gerade erst verabschiedet, und schon kommt der erste Spam zum Thema.
Pikanterweise enthält der Spam selbstredend keine der geforderten Angaben und auch der Absender (Koenig Kollegen) ist wohl ein Fake, denn die distanzieren sich ausdrücklich.
Abmahnung **-2007
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns wurde mitgeteilt, dass sich in Ihrer Email-Korrespondenz nicht die
gesetzlich geforderten Mindestinformationen befinden.Lesen Sie hierzu das elektronische Handelsregistergesetz v. 15.11.2006
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2553.pdfDanach sind auch in Ihren Emails die Pflichtangaben erforderlich.
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